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Erste Teilnahme an einer Vernehmlassung des Bundesrates

Das Jugendparlament Thurgau hat im Rahmen der Vernehmlassung «Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV)» im Zuge der Umsetzung der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» eine Stellungnahme eingereicht. Inhaltlich folgt das JUPA der Stellungnahme der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF) des Kantons Thurgau, welche das JUPA unterstützt. 

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Stellungnahme zur Vernehmlassung «Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV)» im Zuge der Umsetzung der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte»

 

 

Sehr geehrte Frau Bundesrätin,
sehr geehrte Frau Wüthrich,
sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit dem Schreiben vom 15. Dezember 2023 des damaligen Departementsvorstehers, Bundesrat Alain Berset, haben Sie interessierte Kreise eingeladen, zum Vorentwurf und zum erläuternden Bericht des obgenannten Geschäfts Stellung zu beziehen. Dieses Angebot nehmen wir hiermit gerne an und danken Ihnen herzlich für die Möglichkeit. 

Das Jugendparlament Thurgau steht im engen Kontakt mit der kantonalen Fachstelle für Kinder-, Jugend und Familienfragen. Der Kanton Thurgau beteiligt sich bereits finanziell an der Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte. Daher sehen auch wir es als notwendig, die bereits laufenden Bestrebungen in einer unabhängigen nationalen Ombudsstelle zu finalisieren. 

Wir bedauern, dass der Bundesrat in seinem Entwurf nicht vorsieht, eine unabhängige, nationale Struktur zu schaffen oder die Schaffung einer solchen Struktur zu unterstützten, die sich effektiv an Kinder richtet und ihnen mit Beratungs- und Vermittlungstätigkeit Zugang zur Justiz ermöglicht. Nach unserer Ansicht liegt hier eine Lücke im gegenwärtigen System vor. Unserer Ansicht nach handelt es sich hierbei um eine wichtige Lücke im gegenwärtigen System, deren Schliessung es ermöglichen würde, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen und die Berücksichtigung ihrer Rechte deutlich zu verbessern.

 

Gerne nehmen wir wie folgt Stellung:

Position in Kürze

Wir begrüssen, dass der Bundesrat grosse Lücken bezüglich einer kindgerechten Justiz anerkennt, bedauern aber, dass nun ein Vorschlag zur Vernehmlassung gelangt, der nicht geeignet ist, sie zu schliessen: In zentralen Aspekten bleibt der Auftrag, den das Parlament mit der Motion erteilt hat, unerfüllt.

Aus unserer Sicht hat die vorgeschlagene Anpassung der KJFV wenig mit der Motion Noser zu tun. Darum lehnen wir diese Anpassung als Umsetzung der Motion Noser ab. Wir fordern das Departement auf, stattdessen eine Botschaft auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Diese soll dem Kern der Motion und der legislativen Forderung nachkommen, nämlich der Schaffung einer entsprechenden Ombudsstelle für Kinderrechte, die sich effektiv an Kinder richtet und ihnen mit einer nationalen und unabhängigen rechtlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit Zugang zur Justiz ermöglicht.

Der Bedarf für eine solche Stelle, die im Direktkontakt Kindern hilft, ihre Rechte einzufordern, ist klar gegeben und noch nicht nachhaltig abgedeckt. Auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität ist eindeutig Handlungsbedarf auf nationaler Ebene angezeigt. Und nicht nachvollziehbar ist für uns die Aussage, Aktivitäten auf Bundesebene im Bereich Beratung und Vermittlung für Kinder seien auf Basis der Bundesverfassung nicht möglich.

Gerne möchten wir im Folgenden unsere Position vertiefen und begründen:

Die grösste Lücke bezüglich Kinderrechte – und zugleich der klare und explizite politische Auftrag aus der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» – ist das Fehlen einer nationalen und unabhängigen Ombudsstelle für Kinder mit einer rechtlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit. Die Stelle soll Kinder bezüglich ihrer Rechte informieren und beraten, zwischen ihnen und involvierten Behörden vermitteln und so ihren Zugang zur Justiz sicherstellen. Dies fehlt in der Vernehmlassungsvorlage. Kinder haben Rechte als Individuen, die der Staat respektieren muss. Die Ombudsstelle stellt sicher, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können.

 

Mit dem vorliegenden Ansatz sind höchstens minimale Fortschritte möglich, nicht aber die erhoffte Sicherstellung einer kindgerechten Justiz und die unmittelbare Verhinderung von Unrecht, wenn Kinder nicht informiert und nicht angehört werden. Die Vernehmlassungsvorlage entspricht vor diesem Hintergrund weder den unmittelbaren Bedürfnissen der Kinder, die sich in rechtlichen Verfahren befinden, noch dem politischen Willen des Parlaments, das die Motion vor mehr als drei Jahren überwiesen hat.

 

 

Verständnis, Abgrenzung und Mehrwert einer Ombudsstelle für Kinderrechte

Eine nationale und unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte hat die Kernaufgabe, Kindern den Zugang zur Justiz und die gemäss Bundesverfassung Art. 29 garantierten Verfahrensrechte (wie u.a. rechtliches Gehör und unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsvertretung sowie das Recht auf gleiche und gerechte Behandlung) sicherzustellen. Es ist eine unabdingbare und effektive Ergänzung im heutigen System:

  • Kinder erhalten so den ihnen zustehenden, ihren Rechten entsprechenden Zugang zur Justiz in Situationen, in denen die bestehenden Gesetze von Behörden und Gerichten nicht angemessen angewendet werden und die Eltern sich, aus verschiedenen Gründen, nicht für die Rechte ihrer Kinder einsetzen können.

Eine nationale und unabhängige Ombudsstelle für Kinder, die früh eingreifen kann und dabei an der Verbesserung des Systems auf Basis praktischer Erfahrungen arbeitet, rechnet sich auch wirtschaftlich. Sie verhindert Unrecht und leistet, je nach Interventionszeitpunkt, verschiedene Arten der Prävention – und vermeidet damit hohe Folgekosten.

 

Eine nationale und unabhängige Ombudsstelle schafft keine Doppelspurigkeit, greift nicht in die Kompetenzordnung und damit in die Hoheit der Kantone oder der Behörden und Gerichte ein und beeinträchtigt nicht die Verantwortlichkeiten im Justizsystem.

 

Notwendigkeit einer Ombudsstelle für Kinderrechte

Die Vorlage verpasst die Chance, die Lücke im Funktionieren unseres Justizsystems zu schliessen. Diese Lücke besteht, weil eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle für Kinderrechte fehlt. Die Vernehmlassungsvorlage argumentiert, dass eine Ombudsstelle auf nationaler Ebene aus fachlicher Sicht nicht zweckmässig sei. Dies verkennt die Arbeitsweise einer nationalen und unabhängigen Ombudsstelle, die zwischen Kindern und lokalen Fachpersonen vermittelt und Empfehlungen ausspricht. Eine nationale Stelle ist für Kinder niederschwellig und barrierefrei zugänglich, weil es für Kinder in der heutigen Zeit keine Hürde darstellt, sich telefonisch, per Videocall, per Mail oder Chat an sie zu wenden. Auch vermittelt sie telefonisch zwischen dem betroffenen Kind und lokalen Fachpersonen. Bedarf und Nachfrage in der Praxis sind offensichtlich und gegeben:

 

  • Die Ombudsstelle ist nötig, weil die bestehenden Gesetze, beispielsweise das Recht auf Information, auf Gehör oder auf eine Rechtsvertretung, durch staatliche Stellen wie Behörden und Gerichte nicht immer korrekt angewendet werden und «Checks and Balances» für Kinder fehlen.

  • Indem die Ombudsstelle die Kindergerechtigkeit des Justizsystems fördert und das Qualitätsmanagement des Rechtssystems unterstützt, stärkt sie die Kinderrechte insgesamt.

 

 

Einzigartigkeit einer Ombudsstelle für Kinder im Justizsystem

In der ganzen Schweiz gibt es weder kommunal, kantonal noch national eine öffentlich-rechtliche, niederschwellige und unabhängige Ombudsstelle für Kinder mit einer rechtlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit bezüglich des Justizsystems. Nur die privatrechtliche Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz nimmt diese Aufgabe als befristetes Pilotprojekt und Modellvorhaben wahr. 

 

Notwendigkeit einer nationalen und unabhängigen Lösung

  • Eine echte Ombudsstelle stellt durch ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit die Umsetzung für die Kinder sicher und hat somit eine unterstützende und koordinierende Aufgabe, die, wie bereits erwähnt, die Möglichkeiten der Kantone übersteigt und sinnvollerweise auf nationaler Ebene angesiedelt werden muss. Die rechtliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeit für Kinder braucht spezialisier­tes Know-how: juristische Kenntnisse über alle Rechtsgebiete in Verbindung mit besonderen Kompetenzen im Umgang mit Kindern sowie ein mehrsprachiges Angebot. Es ist effizient, wenn eine nationale Stelle dieses Know-how innehat und nicht 26 Kantone es aufbauen müssen. Dies wäre auf freiwilliger Basis nur durch einen enormen Aufwand möglich, flächendeckend kaum realisierbar, würde Jahrzehnte dauern und enorme Betriebskosten für Bund, Kantone und Gemeinden mit sich bringen. 

 

Schlussfolgerung und Forderung

Aus all diesen Gründen fordern wir, dass dem Bedürfnis von Kindern und Akteuren aus der Praxis wie auch dem politischen Willen des Parlaments entsprochen wird und die Schaffung der in der Motion geforderten nationalen und unabhängigen Ombudsstelle für Kinderrechte effektiv als Ziel der Vorlage im Fokus steht. Es gilt in einer neu ausgearbeiteten Botschaft die Rechtsgrundlagen für eine zielführende nationale und unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte zu schaffen, die die heutigen Lücken im System effektiv schliesst. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund, zeitnah eine neue Botschaft gemäss den Forderungen der Motion Noser 19.3633 ans Parlament zu überweisen, die folgende Anforderungen erfüllt:

  • Öffentlich-rechtliches Mandat

  • Rechtliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeit

  • Mit Auskunftsrecht

  • National und unabhängig

  • Zeitgemäss niederschwellig, mehrsprachig und barrierefrei für alle Kinder in der Schweiz

  • Kompetenzen im Umgang mit Kindern

  • Rechtswissenschaftliche Kenntnisse in allen Rechtsgebieten

  • Finanzierung mit jährlich zwei Millionen Franken: Diese Budgethöhe, basierend auf den Erfahrungen des privatrechtlichen Modellvorhabens, reicht aus, um die Aufgaben nachhaltig und effektiv wahrnehmen zu können

 

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen aus der vorliegenden Stellungnahme sowie für Ihre weitere wertvolle Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

 

Freundliche Grüsse

 

 

 

Marco Bortoluzzi

Präsident Jugendparlament Thurgau

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